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   VG Mainz, 19.11.2009 - 1 K 354/09.MZ   

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https://dejure.org/2009,27365
VG Mainz, 19.11.2009 - 1 K 354/09.MZ (https://dejure.org/2009,27365)
VG Mainz, Entscheidung vom 19.11.2009 - 1 K 354/09.MZ (https://dejure.org/2009,27365)
VG Mainz, Entscheidung vom 19. November 2009 - 1 K 354/09.MZ (https://dejure.org/2009,27365)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Polizei für die Kostenanforderung einer Sicherstellung und Verwahrung eines frei laufenden Hundes; Erstattung von Feuerwehrkosten für eine von der Polizei beauftragte Verbringung eines Hundes ins Tierheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • LKRZ 2010, 15
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Göttingen, 26.02.2024 - 1 A 167/21

    Beißvorfall; Sicherstellung; Verwahrungskosten; Zuständigkeit; Keine Festsetzung

    Da diejenige Behörde, die bei einer gegebenen Doppelzuständigkeit - wie hier - zuerst mit der Gefahrenlage konfrontiert und tätig wird, sämtliche notwendigen Maßnahmen in eigener Zuständigkeit zu ergreifen hat, blieb die Polizei infolge ihres Erstzugriffsrechts auch für die anschließenden Maßnahmen (Verbringung und Verwahrung der Hunde im Sinne von § 27 Abs. 1 NPOG ) originär zuständig (vgl. VG Mainz, Urt. v. 19.11.2009 - 1 K 354/09.MZ -, juris Rn. 18 ff.).
  • VG Karlsruhe, 21.04.2017 - 2 K 4554/15

    Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Verbringen eines umherstreunenden Hundes

    Ob das polizeiliche Einschreiten auch die Voraussetzungen einer Sicherstellung nach § 32 PolG erfüllt (vgl. hierzu BayVGH, Beschl. v. 09.01.2017 - 10 ZB 16.1735 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.12.2012 - OVG 5 S 22.12 -, OVGE BE 33, 282 = juris; VG München, Urt. v. 23.04.2014 - M 7 K 13.2792 -, juris; VG Mainz, Urt. v. 19.11.2009 - 1 K 354/09.MZ -, LKRZ 2010, 15 = juris), für die die Polizeivollzugsbeamten nach § 60 Abs. 3 PolG gleichfalls zuständig gewesen wären, kann danach unerörtert bleiben.
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